TR-RESISCAN

Basismodul

Unterschiedliche technische, organisatorische und personelle Maßnahmen werden in der Anlage „P“ zusammengefasst. Diese definieren in ihrer Gesamtheit den Aufwand, um den ermittelten Schutzbedarf für den individuellen Prozess „ersetzendes Scannen“ umsetzen zu können. Nur hierüber wird die Auditierung und Zertifizierung nach TR-RESISCAN erst möglich. 

Dazu ist die Richtlinie 03138 in verschiedene Module unterteilt. Das Basismodul beinhaltet den Mindeststandard und ist ausreichend, wenn der Schutzbedarf aller Dokumente als maximal „normal“ eingruppiert wurde. Ist der Schutzbedarf allerdings „hoch“ oder „sehr hoch“ muss in jedem Fall auch das Aufbaumodul angewendet werden. 

Einzig der ermittelte Schutzbedarf der Dokumente ergibt die Anwendung des Moduls. Das Basis -Modul umfasst u.a. folgendes: 

  • Grundlegende Sicherheitsmaßnahmen 
  • Art der Dokumentenvorbereitung 
  • Geeignete Erfassung von Dokumenten und Metadaten 
  • Verfahrensdokumentation 
  • Qualitätssicherung
  • Schulungsmaßnahmen 
  • Transfervermerk 

In der Anlage „P“ der Technischen Richtlinie werden auch hier alle Themenpunkte und ihre Unterpunkte exakt erarbeitet, beschrieben, nachweislich dokumentiert und können letztlich durch das BSI zertifiziert werden. 

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